Brighton&Wood – Eine Boutique-Kanzlei, spezialisiert auf grenzüberschreitende Beschäftigung in Europa

Brighton&Wood ist eine Boutique-Kanzlei, die spezialisierte Beratungsleistungen in den Bereichen Recht, Steuern, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Outsourcing anbietet. Zu den Mandanten zählen europäische und asiatische Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, ebenso wie Firmen, die ausländische Arbeitskräfte in Europa beschäftigen.

Als spezialisierte Nischenkanzlei auf dem europäischen Markt konzentriert sich Brighton&Wood ausschließlich auf grenzüberschreitende Beschäftigung und verbindet juristische, steuerliche und organisatorische Expertise auf höchstem Niveau.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei sind Autoren von über 200 Publikationen zum Thema grenzüberschreitende Beschäftigung, darunter Kommentierungen zu europäischen Sozialversicherungsregelungen sowie Analysen zu neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union.

Das Team von Brighton&Wood besteht nicht nur aus hochqualifizierten und erfahrenen Prozessanwälten, Rechtsanwälten und Rechtsberatern, sondern auch aus jungen, hervorragend ausgebildeten Juristinnen und Juristen, die zuvor in staatlichen Institutionen tätig waren, welche Unternehmen mit Arbeitnehmerentsendung kontrollieren.

„Brighton&Wood“ ist zugleich eine Marke und ein Netzwerk von mehreren Dutzend Fachleuten, die in unabhängigen Kanzleien in ganz Europa tätig sind und gemeinsam ausgewählten Mandanten Rechts-, Wirtschafts-, Finanz- und Risikoberatung sowie Outsourcing-Dienstleistungen anbieten. Jedes Mitgliedsunternehmen arbeitet in seinem jeweiligen Land unter Einhaltung der dort geltenden berufsrechtlichen und regulatorischen Standards.

Brighton&Wood heute

  • 25 Jahre erfolgreiche rechtliche und operative Betreuung von Unternehmen mit Arbeitnehmerentsendung
  • Über 1.000 Entsendeunternehmen, die in den letzten 25 Jahren regelmäßig beraten und vertreten wurden
  • Mehr als 10.000 Gerichtsverfahren gegen die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS), geführt von den Prozessanwälten von Brighton&Wood (Rechtsanwälten und Rechtsberatern) in den letzten 25 Jahren
  • Über 40.000 Arbeitnehmer, die täglich von Unternehmen entsendet werden, welche von Brighton&Wood beraten und betreut werden

 


Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland 2020/2021

Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland 2020/2021

Die Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist am 29. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Änderungsrichtlinie verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von ihrem Arbeitgeber grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits neu auszutarieren. Zu diesem Zweck enthält die Änderungsrichtlinie insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Der Katalog der auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwendbaren Arbeitsund Beschäftigungsbedingungen des Staates, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, wird erweitert. Insbesonderewird der Begriff „Mindestlohnsätze“
  • durch „Entlohnung“ ersetzt. 
  • Auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als zwölf bzw. 18 Monate entsandt werden, finden mit wenigen Ausnahmen alle zwingenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Staates Anwendung, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden.
  • Die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie auf bestimmte Konstellationen der Arbeitnehmerüberlassung wird klargestellt und die nderungsrichtlinie führt bestimmte Informationspflichten für Entleiher ein.
  • Die Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen auf die Entlohnung angerechnet werden können, die in dem Staat vorgeschrieben ist, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, werden klarer gefasst.

Artikel 3 der Änderungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 30. Juli 2020 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Änderungsrichtlinie nachzukommen.

Ab 30. Juli 2020 sind die Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden.

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie erfordert Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

In dem vorliegenden Buch wurden die seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Betriebe und deren Auftraggeber wurden erörtert und anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt.
In separaten Abschnitten wurde die Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und von anderen Verträgen vertieft behandelt.

Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland

Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland

Jedes Jahr werden über 100.000 Bau-Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt - die meisten aus dem EU-Ausland.
In dem vorliegenden Buch wurden die neuen, seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG zusammengestellt und umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Baubetriebe und deren Auftraggeber wurden erörtert und anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt.

In separaten Abschnitten wurde die Arbeitnehmerüberlassung von Bauarbeitnehmern, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und anderen Verträgen erörtert.

Die seit 2020 erweiterten Mindestarbeitsbedingungen sowie das Urlaubskassenverfahrenwurden sehr ausführlich behandelt.

Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland 2020-2021

Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland 2020-2021

Jedes Jahr werden über 320 Tausend ausländische Zeitarbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, darunter 27% als entsandte Arbeitnehmer.

In dem vorliegenden Buch wurden die neuen, seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG zusammengestellt und umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Zeitarbeitsunternehmen und der Verleiher nach AÜG, sowie nach Tarifverträgen wurden ausführlich behandelt.

Gleichstellungsgrundsatz, Höchstüberlassungsdauer, Mindestlöhne, Branchenzuschläge, Mindestarbeitsbedingungen und andere praxisrelevante Themen wurden anhand von vielen Beispielen erläutert.

In separaten Abschnitten wurde die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und anderen Verträgen erörtert.